Da kann man sich jetzt richtig drüber aufregen. Bringt aber nix! Es ist vorbei mit der informellen Teilnahme an einer Jagd – und Veranstalter sehen sich noch mehr Verwaltungsaufwand gegenüber. Ohne Ausweispapiere und Nennungen geht nichts mehr. Das „LAVES“ – Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – so heißt es in Niedersachsen – macht dem jetzt ein Ende.

Jede Veranstaltung muß vom Veranstalter vier Wochen vorher schriftlich angemeldet werden. Und alle Jagdreiter müssen künftig vor Ort eine „Nennung“ abgeben: Name, Name des Pferdes, Pass-Nummer und regelmäßiger Aufenthaltsort des Pferdes, d.h. Name und Adresse und Betriebsnummer des Stalles, wo das Pferd untergestellt ist. Falls der Betreiber des Stalles woanders wohnt, muß auch dessen Adresse angegeben werden. Noch (?) genügt es, das am Jagdtag anzugeben. Die Veranstalter müssen spätestens am dritten Tag nach der Veranstaltung ihre Meldung der Teilnehmer beim Landesamt machen. Um den Verwaltungsaufwand am Jagdtag zu vereinfachen, sind manche Veranstalter für Vorab-Meldung per eMail dankbar. Mittelfristig werden alle Jagdveranstalter über Ernennung eines „IT-Beauftragten“ nachdenken müssen. Bei der Niedersachsenmeute gibt es bereits Überlegungen, den Jagdveranstaltern Daten der Mitglieder mitzuteilen. Aber die müssen zuvor auch erst gesammelt werden.

Die Anzeigepflicht (nach §4 der Viehverkehrsordnung im Tiergesundheitsgesetz) wird begründet mit der erhöhten Ansteckungsgefahr immer dort, wo viele Pferde zusammenkommen. Anhand der Meldungen ließe sich einfacher als bisher zurückverfolgen, wo eine ansteckende Krankheit ihren Ursprung hatte.
Anzeigepflichtig sind neben Turnieren und Zuchtschauen auch Schleppjagden und Lehrgänge, außerdem andere Freizeitveranstaltungen wie Hunter Trials oder große Ausritte.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Veranstalter, der eine reitsportliche Veranstaltung organisiert, ausrichtet und öffentlich darauf hinweist (Zeitungen, Fachzeitschriften, Internet, Plakate, Flyer, etc.) zur Anzeige verpflichtet ist – auch Freizeitverbände. Vier Wochen vor der Veranstaltung und schriftlich.
Nicht-Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen empfindlich bestraft wird. „Die verstehen keinen Spaß“, warnte Camill von Dungern als Termin-Koordinator der Niedersachsenmeute die Veranstalter im Rahmen der Mitgliederversammlung in Dorfmark.
Wo muss angezeigt werden? Regionale Veranstaltungen (= alle Pferde stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet und den unmittelbaren Nachbarlandkreisen/kreisfreien Städten)
Anzeige beim Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Überregionale Veranstaltungen (= Pferde stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten):
Anzeige beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Dezernat 31 ,Postfach 3949, 26029 Oldenburg
Fax: 0441/57026-304 , e-mail: Dezernat31@laves.niedersachsen.de.
Die Viehverkehrsordnung gilt in allen Bundesländern, nicht nur in Niedersachsen. Die Meldepflicht wird (noch) unterschiedlich ausgelegt. In Hessen z.B. wird nach Aussaage des Tierseuchenbeauftragetn im Pferdesportverband, darauf verzichtet. Bei der FN wird geraten, außerhalb von Niedersachsen das örtliche Kreisveterinäramt zu kontaktieren.
Text: ps und Fotos: Martin Diehl und ps