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Keine LAVES-Auflagen im Kreis Lüneburg

Der Kreis Lüneburg ist „LAVES-freie Zone“ für die Jagdreiter, die im März in Bienenbüttel (am 10.), Einemhof (am 17.) und Lüneburg (am 24.) reiten wollen. Rechtsanwalt Eugen Klein als Prozessbevollmächtigter des Hamburger Schleppjagdvereins  hat gegen die Formular-Auflagen des LAVES   
 (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) geklagt und zunächst eine aufschiebende Wirkung erreicht. Es bleibt im Kreis Lüneburg demnach vorerst bei der Tradition der Schleppjagd, dass sie ohne Anmelde-Formalitäten auskommt. 

Auf vierzehn langen Seiten liefert das Verwaltungsgericht Lüneburg Begründungen, warum die Jagdreiter im März jetzt doch keine Formular-Schlachten schlagen müssen wie das LAVES es mit Bescheid vom 20. Februar angeordnet hatte. Im Wesentlichen hat den Ausschlag gegeben, dass die gefürchtete Equine Infektiöse Anämie (EIA)  durch blutsaugende Insekten übertragen wird, die jedoch im März noch nicht zu erwarten sind. Außerdem gebe es keine aktuellen Anlässe für Seuchengefahr. Mit tierseuchenrechtlichen Argumenten hatte das LAVES verlangt, dass die Veranstalter der Meutearbeiten in Bienenbüttel, Einemhof und Lüneburg Tierlisten anzulegen haben. Dafür sollten etliche Angaben zu den teilnehmenden Pferden gemacht werden: nicht nur Name und Pass- bzw. Transpondernummer sondern auch Ort der Unterbringung und Name des Stallbetreibers.
Gegen diese Auflagen war Eugen Klein schon im vergangenen Jahr im Namen der Niedersachsenmeute in Isernhagen erfolgreich zu Feld gezogen. Bei der Schleppjagd „Isernhagen rechtsrum“ im August war daraus eine „Reiter-Demonstration gegen Bürokratie und Formalismus geworden. Lesen Sie hier: