Der Kämpfer Eugen Klein hat gewonnen. Jetzt meldet auch der Pferdesportverband Hannover: „Tierseuchenbekämpfung: Verzicht auf Dokumentationspflicht bei reitsportlichen Veranstaltungen“. Der engagierte Rechtsanwalt aus Isernhagen hatte im Namen der Niedersachsenmeute und des Hamburger Schleppjagdvereins gegen die Auflagen Beschwerde geführt (Schleppjagd24 berichtete mehrfach).
Im Pressedienst des PSV heißt es förmlich: „Aufgrund der momentanen und bei weiterhin anhaltend günstiger Tierseuchenlage wird künftig auf die Dokumentationspflicht bei reitsportlichen Veranstaltungen verzichtet. Das Führen einer Liste, welche Pferde zu einer Veranstaltung verbracht werden, ist somit nicht mehr erforderlich, teilte am 20. März 2019 das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit.“
Die Anzeigepflicht nach Paragraph 4 (1) der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV*) ist von dieser neuen Regelung nicht betroffen. Es gilt weiterhin, dass alle reitsportlichen Veranstaltungen – also auch Schleppjagden - mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sind. Hierzu verweist das LAVES auf das Merkblatt zur Anzeigepflicht von reitsportlichen Veranstaltungen, welches auf der Internetseite des LAVES in Oldenburg veröffentlicht ist.
Text und Foto: PS