„Brief und Siegel“ sind nicht unbedingt erforderlich, wenn es um Unterricht im Rahmen von Lehrgängen mit einem qualifizierenden Abschluss geht. Erik Schlaudraff, Breitensportbeauftragter in Kurhessen, hat die Ausbildungsprüfungsordnung (APO) der FN dahingehend durchforstet und Erstaunliches zu Tage gefördert. Sachkenntnis reicht!

„Seit 2020 in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung möglich: Erfahrene Jagdreiter werden als Prüfer gemäß APO 2020 §§ 4444 und 4451 nominiert, um mehr Lehrgänge landauf landab mit einem qualifizierenden Abschluss zu ermöglichen“, hat Erik Schlaudraff entdeckt und daraufhin gleich die Werbetrommel gerührt, um „Personal“ zu verpflichten. Julia Läßiig, Werner Sauer, Willibald Müller, Jürgen Weber, Matthias Rippert und Bernd Petruschke haben sich zur Verfügung gestellt für Lehrgangsaktivitäten in Hessen. „Das sei auch anderen Landesverbänden zur Umsetzung empfohlen“, findet der Breitensportbeauftragte.

In den beiden Paragraphen, die sich auf die Jagdreitabzeichen 1 und 2 beziehen heißt es wörtlich unter dem Stichwort Prüfungskommission: „1. Der Prüdfungskommission müssen zwei Personen angehören.
- ein Richter/Richter Breitensport Reiten und ein Beauftragter der Deutschen Schleppjagdvereinigung (DSJV) oder
- zwei vom Landespferdesportverband benannte, sachkundige Personen.
2. Der LV bzw. die LK beruft wenigstens ein Mitglied der Prüfungskommission.
3. Prüfer und Veranstalter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass es keine Besorgnis der Befangenheit (z.B. Verwandtschaft, Besitzer, Ausbilder, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, wirtschaftliche Beziehungen) geltend gemacht werden kann.
Text: PS und Bilder: Archiv Schleppjagd24